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Grundsatzurteil des BGH vom 22.02.2018 – fiktiver Schadensersatzanspruch beim Bauvertrag

Im Werkvertragsrecht gibt es nunmehr seit dem Urteil des Baurechtssenats des BGH vom 22.02.2018 keine fiktiven Schadenskosten mehr. Das bahnbrechende Urteil des BGH, dessen rechtliche und tatsächliche Auswirkungen auf die weitere Rechtsprechung derzeit wohl noch gar nicht abschließend vorhersehbar sind, soll eine Schadensüberkompensation, also eine Besserstellung des geschädigten Bauherrn, verhindern.