(Un-)Anwendbarkeit des sog. Interimsverfahrens / Beachtung der LAI-Hinweise
Windenergieanlagen (WEA) bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dabei ist im Hinblick auf Schall zu überprüfen, ob die Maßgaben nach der TA Lärm und der DIN ISO 9613-2 eingehalten werden.