Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen
Der Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen gehören 10 Rechtsanwälte an, darunter drei Rechtsanwälte und Notare.
Die Anwaltssozietät geht in ihren Ursprüngen zurück auf die bereits 1925 in Aurich gegründete Praxis des Rechtsanwalts Dr. Mimke Berghaus, Sohn des damaligen Regierungspräsidenten Jann Berghaus. Die Rechtsanwaltspraxis wurde von seinem Sohn, dem Rechtsanwalt und späteren Notar Jann Berghaus (geb. 1925) fortgeführt.
Im Jahre 1993 wurden die in der Kanzlei bereits tätigen Rechtsanwälte und späteren Notare Franz-A. Duin und Jann Berghaus (geb. 1958) Partner und bauten die Sozietät kontinuierlich weiter aus. In diese wurden nacheinander Frau Rechtsanwältin Kerstin Strüber (1997), Herr Rechtsanwalt Dr. Ralf Kiehne (1999), Herr Rechtsanwalt Christoph Brand (2001), Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Reshöft (2004) und Frau Rechtsanwältin Frauke Schlemminger (2013) mit aufgenommen.
Die Sozietät ist seit März 2018 als Berghaus, Duin und Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Aurich im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen.
Zum 01.07.2018 sind Rechtsanwalt und Notar Dr. Jan Schapp und Rechtsanwalt Matthias Rauschel in die Kanzlei eingetreten. Im November 2019 ist Herr Rechtsanwalt Tammo Gerken in die Kanzlei aufgenommen worden, sodass den Mandanten nunmehr 10 Berufsträger als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Die Sozietät versteht sich als Dienstleister mit besonderen Stärken auf den Gebieten des Rechts der Windenergienutzung, des Energierechts und des allgemeinen Zivilrechts. Darüber hinaus stehen Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verwaltungsrecht für die Lösung von rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen zur Verfügung.