Das Zivilrecht regelt insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen und bezeichnet die Gesamtheit aller nicht öffentlich-rechtlichen Rechtsgebiete.
Jede Person begeht an einem einzigen Tag bereits eine Vielzahl zivilrechtlich erheblicher Handlungen, ohne sich darüber bewusst zu sein.
Allen Rechtsgebieten des Zivilrechts gemeinsam ist das Ziel der Regelung widerstreitender Interessen, ob im Kauf- und Miet-, oder Werkvertragsrechtsrecht oder dem Familien- und Erbrecht, um nur einzelne Beispiele zu nennen.
Aufgrund der zahlreichen, mitunter an verschiedensten Stellen im Gesetz auffindbaren zivilrechtlichen Regelungen, ist es unerlässlich, einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Nur ein entsprechend ausgebildeter und erfahrener Anwalt kann Ihr Rechtsproblem in der zur Verfügung stehenden Zeit erfassen, analysieren und Ihnen Lösungswege aufzeigen.
In Fragen zum Zivilrecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Franz A.-Duin
Dr. jur. Ralf Kiehne
Dr. jur. Jan Schapp
Matthias Rauschel