Im Vorfeld Ihrer unternehmerischen Entscheidungen müssen Sie sowohl die Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens sicherstellen, als auch die Auswahl der rechtlich optimalen Lösung vornehmen.
Wir bereiten Verhandlungen für Sie rechtlich auf und begleiten oder führen diese. Dabei orientieren wir uns an den Maßstäben des rechtlich Zulässigen und Möglichen sowie an Ihren wirtschaftlichen und unternehmerischen Strategien.
Bei der Gestaltung von Verträgen gehen Sie und wir davon aus, dass zwischen den Parteien ein hinreichendes Vertrauen besteht, um zum beiderseitigen Nutzen einen Vertrag abzuschließen. Nutzen Sie diese Atmosphäre. Rechtliche Risiken entstehen auch, wenn sich später unterschiedliche Auffassungen bilden, etwa weil unerkannt Formulierungen missverständlich sind oder Nachfolger mit anderen Interessen in das Vertragsverhältnis eintreten können und diese interpretieren, weil sich hier entsprechende Spielräume ergeben.
Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Notwendigkeit einer flankierenden anwaltlichen Beratung noch wichtiger. Teilweise sind die zu beachtenden rechtlichen Kriterien von großer Tragweite mit erheblichen Auswirkungen auf die Konzeption.
Bei frühzeitiger Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe lassen sich zeitraubende gerichtliche Mahnverfahren häufig verhindern. Erfahrungsgemäß bewegen anwaltliche Aufforderungsschreiben eine Vielzahl von Schuldnern zur kurzfristigen Leistungserbringung.
Für Maßnahmen des Forderungseinzuges stehen wir Ihnen – auch im Massengeschäft – gerne zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt unseres Dienstleistungsangebotes ist das Angebot von Beratungsverträgen für Unternehmen. Diese umfassen gegen monatliches Entgelt die fortlaufende Beratung unternehmerische Rechtsproblemstellungen.
Ein Vorteil für Sie: Volle Kostentrolle, kontinuierliche Beratung zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und ggfls. hoher Folgekosten.
In Fragen zum Wirtschaftsrecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Dr. jur. Ralf Kiehne
Franz A.-Duin
Dr. jur. Jan Schapp