Das Verwaltungsrecht erfuhr in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung und umfasst insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht umfasst zahlreiche Teilgebiete, wie das Recht der Gefahrenabwehr, das Kommunalrecht, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht, das Gewerberecht, das Umweltrecht und viele weitere Rechtsmaterien.
Die kontinuierlich zunehmende Komplexität staatlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren bedingt einen immer größer werdenden Beratungsbedarf. Das gilt sowohl für Bürger und Unternehmen als auch für Kommunen, die vermehrt Fachanwälte für Verwaltungsrecht hinzuziehen. Wir betreuen bundesweit schwerpunktmäßig Unternehmen, Planer und Kommunen im Bereich des Anlagenzulassungsrechts für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Hinblick auf das Immissionsschutzrecht, das öffentliche Bau- und Planungsrecht sowie das Umweltrecht (Windenergieanlagen, Biomasseanlagen, PV-Anlagen). Daneben betreuen wir zahlreiche Mandate im Bereich des sonstigen Anlagenzulassungsrechts (landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltungsanlagen usw.) sowie des allgemeinen öffentlichen Rechts. Hierzu gehört die außergerichtliche, aber insbesondere auch die gerichtliche Interessenvertretung vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen.
In Fragen zum Verwaltungsrecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Jann Berghaus
Christoph Brand LL.M.
Frauke Solinger
Dr. jur. Daniel Hoffmann