Einen besonderen Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei bildet des Soldatenrecht. Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Hoffmann ist Vertragsanwalt des Deutschen Bundeswehrverbandes DBwV e.V. und berät und vertritt aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr in den spezifischen Fragen des soldatischen Dienst- und Disziplinarrechts einschließlich des Statusrechts und im Bereich der Wehrdienstbeschädigung.
In Fragen zum Soldatenrecht betreut Sie Rechtsanwalt:
Dr. jur. Daniel Hoffmann