Das Medizinrecht umfasst neben dem Arzthaftungsrecht, hier vertreten wir Patienten und Leistungserbringer gleichermaßen, das ärztliche Gesellschafts- und Berufsrecht einschließlich des vertragsärztlichen Zulassungsrechts der Ärzte und Zahnärzte.
Wir betraten im gesamten Bereich des Rechts der ärztlichen, zahnärztlichen und tiermedizinischen Behandlung. Im Falle von Behandlungsfehlern beraten und vertreten wir Patienten wie auch Ärzte und Zahnärzte bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Patienten unterstützen wir hier neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen schon im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung bei der Durchführung von Gutachterverfahren zur Abklärung vermuteter Behandlungsfehler. Erfahrungsgemäß kann eine Vielzahl von Arzthaftungsverfahren bereits außergerichtlich im Wege der Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung der Behandlerseite abgeschlossen werden. Für Patienten ist daher eine ausreichende Vorbereitung Ihrer Ersatzansprüche unerlässlich, um den Haftpflichtversicherern „auf Augenhöhe“ begegnen zu können. Leistungserbringer unterstützen wir zudem schon vor einem sich anbahnenden Haftungsprozess wegen etwaiger fehlerhafter Behandlung, auch im Rahmen der stets notwendigen Korrespondenz mit der eigenen Haftpflichtversicherung.
Ein weiterer wesentlicher Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit im Medizinrecht ist das ärztliche Berufs- und Gesellschaftsrecht. Hier unterstützen wir Leistungserbringer in allen Bereichen des Berufsrechts, insbesondere auch in zulassungsrechtlichen Angelegenheiten. Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte vertreten und begleiten wir darüber hinaus in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie bei der Gründung der eigenen Praxis oder eines MVZ, dem Verkauf der eigenen Praxis oder der Übernahme einer fremden Praxis (Praxiskauf) bzw. dem Ein- oder Austritt in oder aus einer bestehenden Berufsausübungsgemeinschaft.
Zudem beraten wir Apotheker in berufsrechtlichen Fragen und bei der Gestaltung der Apothekenübergabe.
In Fragen zum Medizinrecht betreut Sie Rechtsanwalt:
Dr. jur. Daniel Hoffmann