Zu dem Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts gehört eine Vielzahl von rechtlichen Facetten, die allesamt von der Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen abgedeckt werden.
Zu unserer Praxisgruppe Immobilienrecht gehören: Jann Berghaus, Franz Duin, Christoph Brand, Dr. Ralf Kiehne und Dr. Jan Schapp. Die rechtssichere Gestaltung von Grundstückskaufverträgen sowie die effektive Durchsetzung von Ansprüchen aus Grundstückskaufverträgen gehört zum Kerngebiet unserer im Immobilienrecht tätigen Rechtsanwälte. Daneben beraten wir unsere Mandanten im Bereich der Immobilienentwicklung im Hinblick auf die zivilrechtliche Gestaltung von Immobilienprojekten und der Immobilienfinanzierung. Bei der Gestaltung von Immobilienprojekten profitieren unsere Mandanten von der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte im Bereich des Grundstücksrechts und bei der Gestaltung von Bauträgerverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung gehört auch die rechtssichere Ausgestaltung von Nutzungsverträgen und Pacht- und Mietverhältnissen sowie die dinglichen Absicherung der Nutzungsrechte zu einem Kernbereich unserer Tätigkeit.
Aber auch die streitige Durchsetzung von Rechten aus Immobilienverträgen sowie die Wahrung der Rechte unserer Mandanten in Immobiliengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften gehört zu der Tätigkeit unserer im Immobilienrecht tätigen Rechtsanwälte.
Im Bereich der Bauwirtschaft beraten wir neben Privatpersonen vor allem Bauunternehmen, Architekten, Bauträger und Handwerksbetriebe bezüglich sämtlicher Fragestellung im Zusammenhang mit Bau- und Architektenleistungen. Zu unseren Tätigkeiten gehören hier neben der eigentlichen Vertragsgestaltung insbesondere auch die Vertretung bei Streitigkeiten über Werklohnansprüche oder Mängelgewährleistung. In diesem Bereich beraten schwerpunktmäßig die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Dr. Ralf Kiehne und Christoph Brand.
Mit den Rechtsanwälten Jann Berghaus und Christoph Brand verfügen wir zudem über eine umfangreiche Expertise im Bereich des Baugenehmigungsverfahrens und der Bauleitplanung sowie des Planungs- und Umweltrechts, welche wir unseren Mandanten regelmäßig insbesondere im Bereich der Immobilienentwicklung zur Verfügung stellen können.
In Fragen zum Immobilienrecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Jann Berghaus
Franz-A. Duin
Christoph Brand LL.M.
Dr. jur. Ralf Kiehne
Dr. jur. Jan Schapp