Auch im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts beraten wir unsere vorwiegend mittelständischen Mandanten. Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Im Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten ergeben sich viele Besonderheiten, deren Unkenntnis im Einzelfall schwerwiegende Auswirkungen haben kann.
Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts beraten wir unsere Mandanten bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen und der Durchsetzung von Ansprüchen. Neben der Durchsetzung von Rechten aus Vertragsverhältnissen liegt aber ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich der vorausschauenden Vertragsgestaltung, um Konflikten durch eindeutige und rechtssichere Gestaltungen vorzubeugen.
Zu dem Bereich des Vertriebsrechts gehört neben der klassischen Beratung bezüglich der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung auch die Beratung im Hinblick auf mögliche Risiken aus der Insolvenz von Kunden oder Lieferanten und die Risikominimierung durch rechtliche Gestaltung.
Im Bereich des Forderungsmanagements übernehmen wir für unsere Mandanten – auch im Massengeschäft – den Forderungseinzug und die Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen. Ein besonderes Augenmerk legen wir bei der Durchsetzung von Forderungen gegen potentiell insolvenzgefährdete Schuldner auf die Insolvenzfestigkeit der realisierten Forderungen.
Ferner beraten wir sowohl Handelsvertreter als auch die Auftraggeber von Handelsvertretern im Hinblick auf Provisionsansprüche und Ausgleichsverpflichtungen bei Beendigung der Vertragsbeziehung. Existenzgründer beraten wir zu den Chancen und Risiken von Franchise- und Vertragshändlerverträgen.
In Fragen zum Handels- und Vertriebsrecht betreut Sie der Rechtsanwalt:
Dr. jur. Jan Schapp