Die Entwicklung des Energierechts ist in den vergangenen Jahren insbesondere von den rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Rechts der Erneuerbaren Energien geprägt worden. Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wächst der Anteil Erneuerbarer Energien an der Strom- und Wärmeversorgung ständig.
Die rasante Entwicklung, mit der die erneuerbaren Energieträger auf der Grundlage von noch nicht verfestigten und einem ständigen Wandel unterliegenden gesetzlichen Bestimmungen zu einem festen und ständig wachsenden Bestandteil der Energiewirtschaft werden, bringt eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen mit sich.
Diese stellen sich etwa bei der Genehmigung von Anlagen zur Verstromung Erneuerbarer Energien, aber auch bei der Herstellung von Netzanschlüssen, dem Betrieb der Anlagen, in Ausschreibungen nach dem EEG, bei der Vermarktung der erzeugten Energie und im Bereich der Sektorkopplung (Elektrizität, Wärme- und Kälteversorgung, Mobilität, Industrie). Potenzielle Anlagenbetreiber treffen bereits im Rahmen der Projektentwicklung auf energierechtliche Problemstellungen, für die sie eine rechtlich zutreffende, insbesondere aber wirtschaftlich praktikable Lösung benötigen.
In diesem Spannungsfeld beraten wir unsere Mandantschaft im Hinblick auf die verschiedenen Energieträger (Wind, Solar, Biomasse usw.) mit der Zielsetzung, potenzielle Konflikte frühzeitig zu identifizieren, um sie dann möglichst abzuwenden. Notwendigenfalls begleiten wir unsere Mandanten bei der gerichtlichen Bewältigung von Konflikten. Im Energierecht sind wir u. a. für Anlagenhersteller und Zulieferer, Projektentwickler, Anlagenbetreiber, Kommunen, Grundeigentümer und finanzierende Banken tätig.
Dabei liegt der Fokus unserer Tätigkeit stets auf einer den wirtschaftlichen Interessen entsprechenden Beratung.
Im Bereich des Rechts der Erneuerbaren Energien ist Dr. Reshöft Autor diverser Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Herausgeber eines Gesetzeskommentars zum EEG und gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Brand seit 2006 Dozent im Rahmen des Weiterbildungsstudienganges „Windenergietechnik und -management“ von ForWind an der Universität Oldenburg. Dementsprechend liegt ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Bereich von Rechtsfragen und -problemen aus dem EEG.
In Fragen zum Energierecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Dr. jur. Jan Reshöft LL.M.
Jann Berghaus