In Deutschland hat der Bau von Einfamilienhäusern eine lange Tradition. Von daher spielt das Bau- und Architektenrecht auch für Privatpersonen eine herausragende Rolle.
Das Bau- und Architektenrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen.
Das Baurecht unterscheidet sich nach privatem und öffentlichem Baurecht.
Das private Baurecht regelt als Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Bauunternehmen und Sonderfachleute untereinander sowie zum Bauherrn. Hierbei hat sich wegen der besonderen Komplexität der Rechtsbeziehungen zum Architekten und zu den Sonderfachleuten noch das Spezialgebiet des Architektenrechts herausgebildet.
Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet, welches besondere Rechtskenntnisse sowohl im Bereich des öffentlichen Rechts, als auch des Zivilrechts verlangt. Seit dem 01.01.2018 gibt es Spezialregeln für Bauverträge, die durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung für mehr Verbraucherschutz und Haftungsgerechtigkeit bei Bauvorhaben sorgen. Die bisherige Gesetzeslage entsprach in vielen Punkten nämlich nicht mehr den in den letzten Jahrzehnten eingetretenen Veränderungen in der Bautechnik, die sich zu einer komplexen Spezialmaterie entwickelt hat. Dies führt dazu, dass sich für wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts im Gesetz keine wirklich angemessene Regelung fand.
Die Reform des Bauvertragsrechts ist für einen jeden Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht eine besondere Herausforderung, sich mit dieser rechtlicher Spezialmaterie noch tiefgehender auseinanderzusetzen. Sie veranschaulicht die Notwendigkeit, in diesem Rechtsbereich einen tätigkeitsbezogenen Schwerpunkt zu setzen, um so der berechtigten Anspruchshaltung des Mandanten genügen zu können.
Zu den typischen Streitigkeiten in diesem Bereich gehören Auseinandersetzungen über den Werklohn bzw. das Architektenhonorar, Schadensersatzprozesse, Beweissicherungsverfahren, Auseinandersetzungen in Bauträgermodellen und die Abwicklung fehlgeschlagener Bauvorhaben. Vielfach sind Mängel an Windenergieanlagen oder Biogasprojekten Gegenstand unserer Beratung und Betreuung.
In Fragen zum Bau- und Architektenrecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Dr. jur. Ralf Kiehne
Christoph Brand LL.M.
Matthias Rauschel