Das Arbeitsrecht ist aufgrund seiner Zersplitterung in einer Vielzahl von Einzelgesetzen – beispielhaft seien hier nur das Kündigungsschutzgesetz, das Mindestlohngesetz und das Betriebsverfassungsgesetz genannt – und nicht zuletzt aufgrund seiner außerordentlich starken Ausdifferenzierung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung für den juristischen Laien nur noch schwer überschaubar. Rechtssichere Strategien verlangen deshalb nach einer fundierten Beratung. Dies zu leisten ist Anspruch unserer Kanzlei in dem Tätigkeitsfeld Arbeitsrecht.
Wir übernehmen die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich des kollektiven Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Hierzu gehört insbesondere die Vertretung der Arbeitsvertragsparteien in Bestandsschutzstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten und ihre Beratung bei deren Vorbereitung bzw. Strategieentwicklung. Auch die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie die Beratung in Fragen des Betriebsübergangs und seiner möglicherweise weit reichenden Folgen und der arbeitsrechtlichen Auswirkungen ist wesentlicher Teil unserer Beratungstätigkeit.
In Fragen zum Arbeitsrecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Franz-A. Duin
Matthias Rauschel