Der Bereich des Agrar- und Landwirtschaftsrechts ist davon geprägt, dass die auftretenden Fragestellungen oftmals sowohl öffentlich-rechtlicher als auch zivilrechtlicher Natur sind. Aufgrund dessen profitieren unsere Mandanten in diesem Bereich davon, dass in unserer Kanzlei sowohl öffentlich-rechtliches als auch zivilrechtliches Fachwissen vorhanden ist und wir unseren Mandanten daher eine einheitliche umfassende Beratung leisten können.
In diesem Bereich beraten unsere Rechtsanwälte beispielsweise zum Pachtrecht, dem Grundstücksverkehrsrecht oder auch den entsprechenden baurechtlichen Fragestellungen. Daneben verfügen unsere im öffentlich-rechtlichen Bereich tätigen Rechtsanwälte über umfassende Kenntnisse im Bereich des Planungs- und Umweltrechts.
Im Hinblick auf die Sondervererbung im Höferecht ergibt sich eine besondere Schnittstelle zwischen dem Landwirtschaftsrecht und dem Erbrecht. Denn sofern ein landwirtschaftlicher Betrieb einen Hof im Sinne der Höfeordnung darstellt, ergeben sich eine Vielzahl von erbrechtlichen Besonderheiten, die nicht zuletzt auch bei der erbrechtlichen Planung als Gestaltungsmittel eingesetzt werden können.
In Fragen zum Agrar- und Landwirtschaftsrecht betreut Sie der Rechtsanwalt:
Dr. jur. Jan Schapp
Dr. jur. Daniel Hoffmann