Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Restrukturierung.
Wir beraten unsere Mandanten im Hinblick auf die Gründung neuer sowie die Umwandlung bestehender Gesellschaften. In enger Abstimmung mit Steuerberatern unserer Mandanten umfasst unsere Beratung hierbei insbesondere die Auswahl der passenden Gesellschaftsform.
Neben der allgemeinen Beratung im Hinblick auf die Erfüllung von gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen von Geschäftsführern und Gesellschaftern, beraten wir insbesondere Geschäftsführer und Gesellschafter im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Gesellschafterstreitigkeiten. Viele Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern lassen sich durch eine klare und vorausschauende Gestaltung von Gesellschaftsverträgen vermeiden. Unser besonderes Augenmerk liegt daher bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in der Vermeidung von unklaren und damit streitanfälligen Regelungen.
Zum Bereich des Gesellschaftsrechts gehört zudem oftmals die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen. Aufgrund unserer erbrechtlichen Spezialisierung und unseren Erfahrungen im Steuerrecht, können wir unseren Mandanten in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit Steuerberatern umfassend beraten und eine sinnvolle und ausgewogene Verzahnung von vorweggenommener Erbfolge und letztwilliger Verfügung sicherstellen.
In den vergangenen Jahren ist aber auch die Beratung von in die Krise geratenen Unternehmen in unseren Fokus gerückt. Gemeinsam mit den wirtschaftlichen Beratern der Unternehmen beraten wir hierbei insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung von Insolvenzgründen und die Vermeidung einer Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Krise.
Die Beratung umfasst hierbei sowohl die rechtliche Gestaltung der Abwendung einer Unternehmenskrise als auch die mögliche Sanierung von Unternehmen im Rahmen einer Insolvenz, wie z. B. durch einen Sanierungsplan. Durch Änderungen des Insolvenzrechts im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ergeben sich neue Möglichkeiten für Restrukturierungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Dies betrifft neben der nunmehr erfolgten Stärkung der Eigenverwaltung insbesondere das neu eingeführte Schutzschirmverfahren. Ein Schutzschirmverfahren kann sich anbieten, um ein in die Krise geratenes Unternehmen vorübergehend vor Gläubigern zu schützen und eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Ein Schwerpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung liegt insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Beratung bei der Gründung von Gesellschaften, insbesondere bezüglich der Wahl der jeweils geeigneten Rechtsform für Unternehmen
- Beratung von Organen wie Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten oder Beiräten
- Beratung zur Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
- Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern
In Fragen zum Gesellschaftsrecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Franz-A. Duin
Dr. jur. Jan Schapp
Dr. jur. Ralf Kiehne