Das Erbrecht ist ausführlich gesetzlich geregelt im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daneben befasst sich das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz mit der Erbschaftssteuer. In Norddeutschland gilt darüber hinaus für die erbrechtliche Nachfolge in landwirtschaftlichen Grundbesitz in bestimmten Fällen noch die sog. Höfeordnung, die in diesen Fällen eine besondere Erbfolge bestimmt.
Das Erbrecht regelt zum einen die Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten sog. Verfügungen von Todes wegen vorzunehmen, sei es durch Testament oder Erbvertrag, um die Nachfolge in das Vermögen bzw. in einzelne Vermögensteile zu bestimmen. Es regelt aber auch die Erbfolge für den Fall, dass Verfügungen von Todes wegen nicht vorgenommen wurden. Dann tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Unbedingt in den Blick zu nehmen ist dabei auch das sog. Pflichtteilsrecht als Recht bestimmter besonders naher Angehöriger auf eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen.
Wir beraten Sie, wenn Sie selbst schon zu Lebzeiten Ihren Nachlass regeln wollen. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden sind, wenn Sie enterbt worden sind und nun Pflichtteilsansprüche geltend machen wollen, oder wenn derartige Ansprüche von enterbten Angehörigen an Sie als Erbe gestellt werden.
In Fragen zum Erbrecht betreuen Sie die Rechtsanwälte:
Dr. jur. Jan Schapp
Franz-A. Duin