Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen
Der Kanzlei Berghaus, Duin & Kollegen gehören 12 Rechtsanwälte an, darunter drei Rechtsanwälte und Notare.
Die Anwaltssozietät geht in ihren Ursprüngen zurück auf die bereits 1925 in Aurich gegründete Praxis des Rechtsanwalts Dr. Mimke Berghaus, Sohn des damaligen Regierungspräsidenten Jann Berghaus. Die Rechtsanwaltspraxis wurde von seinem Sohn, dem Rechtsanwalt und späteren Notar Jann Berghaus (geb. 1925) fortgeführt.
Im Jahre 1993 wurden die in der Kanzlei bereits tätigen Rechtsanwälte und späteren Notare Franz-A. Duin und Jann Berghaus (geb.1958) Partner und bauten die Sozietät kontinuierlich weiter aus.
Die Sozietät ist seit März 2018 als Berghaus, Duin und Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Aurich im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen.
Den Mandanten stehen nunmehr 12 Berufsträger als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Sozietät versteht sich als Dienstleister mit besonderen Stärken auf den Gebieten des Rechts der Windenergienutzung, des Energierechts und des allgemeinen Zivilrechts. Darüber hinaus stehen Fachanwälte für Arbeitsrecht, Bau-und Architektenrecht, Erbrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht für die Lösung von rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen zur Verfügung.